Wer hat Anspruch auf freien Eintritt zum Abendmahl?
Der Eintritt in staatliche Museen, Denkmäler, Galerien und archäologische Stätten in Italien ist für alle Bürger der Europäischen Union unter 18 Jahren kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass für den Eintritt in das Museum des Letzten Abendmahls (Cenacolo) immer eine Reservierung erforderlich ist, unabhängig von der Art der Eintrittskarte, einschließlich kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten.
FreierEintritt wird auch gewährt für:
- MinderjährigeNicht-EU-Bürger aus Ländern "auf der Grundlage der Gegenseitigkeit" (Achtung: Kinder unter 12 Jahren müssen begleitet werden). Derzeit bestehen Gegenseitigkeitsabkommen mit: der Schweiz, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) und Uruguay.
- Menschen mit Behinderungen sowie ein Familienmitglied oder eine andere Begleitperson, die an Sozial- oder Gesundheitsdiensten teilnimmt.
- Fremdenführer aus der EU, die ihre berufliche Tätigkeit ausüben, gegen Vorlage einer gültigen, von der zuständigen Behörde ausgestellten Lizenz.
- EU-Dolmetscher, wenn sie neben einem Fremdenführer benötigt werden, gegen Vorlage einer gültigen, von der zuständigen Behörde ausgestellten Lizenz.
- Journalisten mit gültigem Presseausweis und Nachweis einer bezahlten Mitgliedschaft in einem Berufsverband.
- Schülergruppen von öffentlichen und privaten Schulen innerhalb der Europäischen Union in Begleitung ihrer Lehrer, nach vorheriger Anmeldung und im Rahmen der festgelegten Gruppengröße.
- Zertifizierte Lehrkräfte (mit unbefristetem oder befristetem Vertrag), die an italienischen Schulen arbeiten, gegen Vorlage einer von der Schule ausgestellten Bescheinigung unter Verwendung der auf der Website des Bildungsministeriums (MIUR) verfügbaren Vorlage.
- Lehrer für Kunstgeschichte an Gymnasien, mit entsprechenden Unterlagen.
- Lehrkräfte und Studenten, die an Kunstakademien oder gleichwertigen Einrichtungen in der EU eingeschrieben sind, mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr.
- Lehrkräfte und Studierende, die in den folgenden Fachbereichen eingeschrieben sind: Architektur, Erhaltung des kulturellen Erbes, Erziehungswissenschaften oder Literatur und Philosophie mit einem archäologischen oder kunsthistorischen Schwerpunkt. Diese Vergünstigungen gelten auch für Dozenten und Studierende gleichwertiger Fakultäten oder Studiengänge in EU-Ländern. Studierende müssen eine gültige Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr vorlegen; Lehrkräfte müssen entsprechende Unterlagen vorlegen.
- Studenten, die in Fortbildungskursen der Schulen des Ministeriums eingeschrieben sind (Zentralinstitut für Restaurierung, Opificio delle Pietre Dure, Schule für Mosaikrestaurierung).
- Besucher, die Studien- oder Forschungsarbeiten durchführen, die von Schulen, Universitäten, Akademien, Forschungsinstituten, kulturellen Einrichtungen (italienisch oder ausländisch) oder von Ministerien bestätigt werden. Der Museumsdirektor kann auf begründeten Sonderantrag hin für einen begrenzten Zeitraum freien Eintritt in das Abendmahlsmuseum gewähren.
- Mitglieder des ICOM (International Council of Museums).
Darüber hinaus haben folgende Personen mit einem von der Generaldirektion der Museen ausgestellten personalisierten Jahresausweis (mit Foto) zu Studien- und Forschungszwecken oder aus besonderen, begründeten Gründen Anspruch auf freien Eintritt in die staatlichen Museen:
- Ehrenamtliche Mitarbeiter von Vereinen, die im Rahmen von Vereinbarungen mit den örtlichen Büros des Ministeriums tätig sind.
- Ehrenamtliche Inspektoren und Konservatoren des Ministeriums, Militärangehörige der Einheit zum Schutz des kulturellen Erbes.
- Mitglieder des ICCROM (Internationales Zentrum für die Untersuchung der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern).
- Italienische und ausländische Wissenschaftler, die Studien oder Forschungsarbeiten durchführen, die von Schulen, Universitäten, Akademien, Forschungs- oder Kulturinstituten oder von den Dienststellen des Ministeriums bescheinigt werden. Der Generaldirektor kann in begründeten Fällen Jahreskarten für den freien Eintritt ausstellen.